Der Naturschutzbund Kreisverband Vogelsberg e.V. möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt.
Termine des KV Vogelsberg, des NABU Hessen und des NABU bundesweit erfahren Sie hier:
Das Auto ist im ländlichen Raum jetzt und in absehbarer Zukunft für die Mobilität der Menschen unentbehrlich. Dennoch wird sich der Straßenverkehr der Zukunft deutlich verändern müssen – und tut dies auch heute schon.
Neue Antriebe werden langsam fahrende Autos (ab ca. 60 km/h überwiegt das Rollgeräusch den Motor) deutlich leiser machen.
Investitionen werden mehr in Bus und Schiene fließen. Wie jetzt schon im urbanen Raum werden Fahrten z.B. nach Fulda seltener mit dem Auto stattfinden.
Der Güterverkehr richtet sich nach Kosten und Zeitaufwand – ist also durch LKW-Maut und Geschwindigkeits-begrenzungen gut steuerbar.
Eine neue Straße setzt hier veraltete Akzente und bedient einen jahrzehntealten Planungsstand. Neue Straßen schaffen immer mehr Verkehr. Zudem sind unsere Straßen in schlechtem Zustand. Ist es da sinnvoll, 150
Mio. € für eine neue Straße auszugeben?
MOBILITÄT WOHNEN WIRTSCHAFT
Wer in Wartenberg oder Lauterbach an der B254 wohnt leidet unter dem Verkehr: Lärm, Schmutz, Unfallgefahr. Diese Anwohner müssen entlastet werden! Der sich ändernde Straßenverkehr (s. Mobilität) wird dazu einen Beitrag leisten, aber andere Mittel der Verkehrssteuerung sind lange nicht ausgeschöpft. Anstatt mehr und schnelleren Verkehr durch die Gebiete von Lauterbach und Wartenberg zu schicken (der dann den gesamten Ort und massiv die Anwohner an der neuen Trasse belasten wird), fordern wir Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verkehrsvermeidung – weil das wirklich etwas bringt! Mit weniger Geld könnte den Anwohnern jetzt geholfen werden – anstatt in zehn Jahren, wenn die Straße evtl. fertig wäre und in denen die Baumaßnahmen alles erstmal
verschlimmern. Lebensqualität und Naherholungsbereiche leiden massiv, und auf die Gemeinden kommen durch Herabstufung der Straßen hohe Kosten zu. Ortschaften, Gewerbe, Handel und Industrie haben sich immer an Straßen angesiedelt. Sie sind darauf angewiesen, dass Menschen kommen – nicht weiträumig und schnell vorbei
fahren! Eine Ortsumfahrung wird neue Ansiedlungen (und dadurch zusätzlichen Flächenverbrauch) an der neuen Straße bringen, vor allem für Logistik und Transportgewerbe mit wenigen, schlecht bezahlten Jobs.
Der Preis dafür ist hoch: Die Innenstädte werden Einbußen haben, gewachsene Strukturen werden zerstört, viele traditionelle Wirtschaftszweige werden aufgeben – wie das an vielen Orten schon geschehen ist. Das nützt nur den großen Konzernen, nicht den Menschen vor Ort! Der Wirtschaftszweig des Fremdenverkehrs wird durch die Zerstörung von Landschaft und die großflächige Lärmbelastung unmittelbar betroffen sein.
Landschaften und Lebensräume sind wichtige Qualitäten des ländlichen Raumes. Sie haben in den vergangenen Jahrzehnten bereits erheblich gelitten. Die Bemühungen, etwas gegen Artensterben und Klimakatastrophe zu unternehmen, werden durch immer größere Bauvorhaben unwirksam gemacht. An der geplanten Trasse der B254n liegen wertvolle Landschaften sowie nationale und europäische Schutzgebiete. Der Flächenverbrauch wäre immens und deutlich höher als angegeben, weil eine solche Straße durch Zufahrten, Baustraßen, Regenrückhaltung und neue Gewerbegebiete viel mehr Land frisst als angegeben. Die Straße zerschneidet die Landschaft, die Artenvielfalt leidet. Selbst wem die Schönheit der Landschaft egal ist muss erkennen, dass die Zubetonierung der Landschaft auch bzgl. der Hochwasserproblematik und vieler anderer Aspekte für die Zukunft unserer Kinder und Enkel massiv schädlich ist. WIR WEHREN UNS... ... gegen ein unnützes Projekt, das unserer Heimat schadet Wo genau soll die Straße gebaut werden und welche Landschaft ist betroffen? Hier finden Sie einem Film eines Drohnenflugs über die Trasse und weitere Informationen.
Gegen den Neubau der Ortsumgehung Wartenberg/Lauterbach stellen sich: -
BUND Kreisverband Vogelsberg
NABU Kreisverband Vogelsberg
Die Linke, OV Lauterbach und Wartenberg
Bündnis 90/Die Grünen OV LAT und Wartenberg
Interessengemeinschaft gegen die Lauterbacher Umgehung IGGLU e.V.
Stadtmarketing e.V., Lauterbach
Kulturverein e.V., Lauterbach
Naturfreunde Lauterbach
Lichtspielhaus Lauterbach
Trägerverein der Lauterbacher Musikschule e.V.
Bürgerinitiative Pro Lebensraum Wartenberg ( und andere mehr)
V.i.S.d.P: M. Krauß, Am See 26, 36341 Lauterbach
Im Vogelsberg haben schon verschiedene Renaturierungsprojekte stattgefunden, die künftig unter das »Restoration Law« fallen könnten, wie die Renaturierung des Hochmoors in der Breungeshainer Heide. ARCHIV © pv
Die Natur in Europa soll bewahrt werden. Daher hat die EU vor Kurzem das »Nature Restoration Law« beschlossen. Zwei Vorstandsmitglieder des NABU-Kreisverbandes Vogelsberg im Gespräch darüber, was dies für die heimische Natur bedeuten könne.
Der EU-Umweltrat hat vor Kurzem das Nature Restoration Law beschlossen - eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Diese hat, wie der Name sagt, zum Ziel, die Natur in Europa wiederherzustellen. Über 80 Prozent der Ökosysteme seien in einem schlechten Zustand.
Deshalb sollen laut des Beschlusses EU-weit Maßnahmen zur Stärkung von Ökosystemen auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen eingeleitet werden. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz schreibt, sollen bereits bis 2030 mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent der »Lebensraumtypen in schlechtem Zustand wiederhergestellt werden«. Hat dieser Beschluss auch Auswirkungen auf die Natur im Vogelsbergkreis?
Annette König, Vorstandsmitglied des Naturschutzbundes (NABU) Vogelsbergkreis, sagt: »Wenn dies so umgesetzt wird, wie es gedacht ist, kann es den ländlichen Raum aufwerten. Wir haben hier im Vogelsberg noch viele interessante Pflanzen- und Tierarten, die von den Maßnahmen profitieren könnten.«
Auch der Erholungswert könne dadurch gesteigert werden. Das wiederum könne den Tourismus steigern. Hervorzuheben sei, so König, dass eine gesunde Landschaft einen besseren Lebensraum bedeute, der wiederum auf natürliche Art und Weise Schutz vor Hitze und Wassermangel biete. »Insgesamt kann es einen positiven Einfluss haben. Denn wir müssen lernen, mit der Natur zu kooperieren. Dafür ist es wichtig, die Menschen von Beginn an von diesen Maßnahmen zu überzeugen, mit ins Boot zu holen und zu informieren - und zwar alle: Landwirte und die Bevölkerung. Alles, was wir jetzt in den Naturschutz investieren, erspart uns spätere Folgekosten durch entstandene Schäden, wenn wir nicht eingreifen.«
Doch wie die konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur im Vogelsberg auf Grundlage des EU-Beschlusses aussehen könnten, und ob der Vogelsberg von Projekten profitiert, ist noch völlig unklar.
Thomas Steinke, ebenfalls Mitglied des NABU-Vorstandes, erklärt: »Der Beschluss ist da, der Gesetzestext aber noch nicht veröffentlicht. Das heißt, es sind noch keine konkreten Maßnahmen bekannt. Daher kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen, wann im Vogelsberg Maßnahmen daraus umgesetzt werden können.«
So vergehe vom Beschluss bis zur Umsetzung noch einige Zeit. Zunächst haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Projekte in ihr eigenes Programm aufzunehmen, erklärt Steinke. Dann müssen diese von Bundesebene auf Landes- und Kreisebene weitergegeben werden. »Die Ausführenden sind dann die Länder, dazu sollten aber die Land- und Forstwirtschaft mit einbezogen werden.« Doch Steinke hat Bedenken, ob - obwohl das erste Ziel für 2030 festgelegt ist - »von der guten Absicht des Gesetzes hier im Vogelsberg in absehbarer Zeit etwas ankommen wird.« Denn der Planungsprozess sei langwierig. »Doch Absicht und Wille des Restoration Law sind positiv und notwendig.«
In der ersten Phase bis 2030 stehen demnach besondere Lebensräume, die schon geschützt sind - wie die FFH-Gebiete (Flora, Fauna, Habitat) und der Schutz der Meere - im Fokus. Steinke: »Für diese Gebiete gibt es schon Naturschutzregelungen. Doch diese werden nicht adäquat umgesetzt, daher befinden sich mindestens 60 Prozent in einem schlechten Zustand.«
König ergänzt: »Deutschland ist derzeit bei zwei FFH-Gebieten von der EU angeklagt, weil wir die Vorgaben nicht erfüllen.« Bisher sei das Interesse in Deutschland folglich gering, entsprechende Richtlinien durchzusetzen.
König sagt: »Für uns als Nabu ist es eine wichtige Aufgabe, die Bevölkerung zu informieren und aufzuklären. Nur wenn wir mit der Natur in Kooperation leben, schädigen wir nicht unsere Lebensgrundlage. Verbessern wir den Zustand der Natur, verringern und verhindern wir Naturkatastrophen, wie sie mehr und mehr auftreten.«
Bisher werde der Naturschutz jedoch oft als Hindernis wahrgenommen und nicht als Wiederherstellung der Lebensgrundlage, bedauern beide. Dies spiegele sich auch in der Umsetzung von Projekten wider. »Seit den 90er Jahren gibt es eine Wasserrahmenrichtlinie der EU«, sagt Steinke. »In dieser wurde bisher sehr wenig erreicht. Dabei nähert sich der Zeitrahmen dem Ende: Bis 2027 sollte damit eine ›Verbesserung des Zustands der Gewässer‹ erreicht werden.« Doch es fehle an einem Willen zur Umsetzung, an Geldern und auch am Personal, um diese Ziele noch rechtzeitig zu erreichen, sagt Steinke. »Die Stellen im Naturschutz sind komplett unterbesetzt.«
Auch wenn das neue EU-Gesetz noch keine konkreten Maßnahmen aufweist, heißt es nicht, dass der Naturschutz im Vogelsberg stillsteht. So gehen einige Naturschutzprojekte schon jetzt in die Richtung, die mit dem neuen Beschluss angestrebt werden. Auch Beispiele für eine gelungene Umsetzung gibt es. So ist das Hochmoor bei Breungeshain im Rahmen des Naturschutzgoßprojektes Vogelsberg unter Mitwirkung des NABU renaturiert worden. Ein solches Projekt könnte künftig durch den neuen Beschluss verstärkt gefördert werden, doch was genau das Restoration Law bringt, »hängt am Engagement der Regierung«, sagt König. Steinke ergänzt: »Die bisherigen Projekte könnten dadurch gestärkt werden. Mit mehr Geldern steigt die Hoffnung, mehr Naturschutz umsetzen zu können.« König abschließend: »Es gibt genug zu tun, packen wir es an.«
Annette König © Sophie Mahr Thomas Steinke © Sophie Mahr
Foto: Olaf Kühnapfel, Gemeiner Rosenkäfer (Cetonia aurata)
Insekten-Stelldichein auf Doldenblütlern
Der Blütenstand der Doldenblütler besteht aus vielen kleinen Döldchen. Der wissenschaftliche Name Umbelliferae bedeutet soviel wie Schirmträger und dies beschreibt den Blütenstand dieser Pflanzenfamilie sehr passend, bei denen die Einzelblüten auf fast der gleichen Ebene sitzen.
Die Einzelblüten der Dolden tragen fünf nur kleine, meistens weiße Kelchblätter, die bei einigen Arten verkümmert sind oder gar ganz fehlen. Besucht und bestäubt werden die Blüten von meist kurzrüsseligen Insekten - von Käfern, Schwebfliegen, Wildbienen, Wanzen und Schmetterlingen. Da die Dolden eine stabile Landefläche bilden, können auch schwere Käfer, wie Rosenkäfer und größere Bockkäfer darauf Halt finden und an den Blüten fressen.
Die Dolden dienen aber nicht nur der Nahrungsaufnahme, sondern sind auch Treffpunkt und Paarungsort. Viele Bockkäferarten finden dort ihren Partner, Fliegen balzen auf den Blütentellern und Hornissen gehen hier auf Jagd nach anderen Insekten. Auch die Krabbenspinne muss hier nur geduldig auf ihre Beute warten.
Schenkelkäfer, Buntkäfer, Schmalbock, Rosenkäfer, Schnellkäfer, Stolperkäfer, Krabbenspinne, Antennenmotte, Perlgrasfalter, Widderbock, Streifenwanze, Stachelkäfer - sie alle besuchen die weißen oder grünlichen Schirme.
An sonnigen Waldwegen, entlang von Hecken kann man hier auf Entdeckungsreise in die Insektenwelt gehen. Auch in Gärten trifft man Insekten an Doldenblütlern, sei es am Giersch, am Fenchel, Dill, Koriander oder Kümmel. Man muss sie nur blühen lassen. Eine wunderbare Einladung die Vielfalt der Insekten kennenzulernen.
Olaf Kühnapfel, 14.06.2024
Fotos: Olaf Kühnapfel, Stolperkäfer (Valgus hemipterus), Wespenglasflügler (Synanthedon vespiformis), Perlgrasfalter (Coenonympha arcania), Raupenfliege (Ectophasia crassipennis), Streifenwanze (Graphosoma italicum), Metallgrüner Schenkelkäfer (Chrysanthia viridissima), Gefleckter Schmalbock (Rutpela maculata), Kleiner Schmalbock (Stenurella melanura),Veränderliche Krabbenspinne (Misumena vatia) mit Schwebfliege
Die AGWeißstorch stellt sich vor
Auch im Vogelsberg breiten sich die Weißstörche immer weiter aus.. Das ist nicht zu übersehen.
Immer mehr Horste werden besiedelt und die großen Vögel begeistern die Menschen. Daher ist es
interessant, dieses Phänomen genauer zu beobachten und zu dokumentieren. Zu diesem Zweck hat
sich im NABU Kreisverband Vogelsberg die AGWeißstorch gegründet.
Hauptanliegen dieser Arbeitsgruppe ist es, die Bruten und sonstige Aktivitäten derWeißstörche im
Vogelsbergkreis zu erfassen und an die HessischeWeißstorcherfassung weiterzugeben.
Interessierte Bürger*innen sind herzlich aufgefordert, dabei mitzumachen und ihre Beobachtungen
zu melden. Kontaktperson ist Annette König (siehe unten).
Das Jahr 2023 war das bisher erfolgreichste Jahr für dieWeißstörche im Vogelsbergkreis. Von 25
angefangenen Bruten wurden 23 erfolgreich abgeschlossen und 58 Jungvögel sind ausgeflogen. In
mehreren Ortschaften wurden weitere Nestplattformen für die Störche aufgestellt und man darf
gespannt sein, welche davon in den nächsten Jahren angenommen werden. Allerdings kann es auch
wieder weniger erfolgreiche Jahre geben. Das hängt unter anderem sehr vomWetter ab. Umso
schöner ist es, wenn möglichst viele Menschen ihre Augen offen halten und die Störche beobachten,
aber bitte, ohne sie zu stören!
Informationen und Fragen gerne an:
Annette König, NABU Vogelsberg
annettekoenigin@gmail.com
Tel.: 06634 6139298
Handy: 0159 08435795
Die Beobachtungen der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) nehmen im Vogelsberg deutlich zu. Sie besiedelt trockene Standorte, wie Trockenrasen, Steinbrüche oder Schotterflächen mit schütterer Vegetation und hoher Sonneneinstrahlung. Insbesondere die mit Basaltschotter befestigten Vorplätze von Windenergieanlagen, scheinen günstige Lebensräume für die wärmeliebende Art darzustellen, wenn sich dort blütenreiche Magerstandorte gebildet haben. So sind schon mehrere dieser trockenen und fast 1000 qm großen und vielfach locker mit Gräsern und Blütenpflanzen bewachsenen Vorplätze des Windparks „Mücke-Feldatal-Ulrichstein“ des Windparks „Auf der Platte“ und des Windparks „Alte Höhe“ besiedelt.
Die Färbung der relativ großen Schrecke ist sehr variabel und reicht von rotbraun, steingrau, blaugrau bis zu fast schwarz. Die individuelle Färbung ist dabei dem Untergrund angepasst, den die Schrecke besiedelt. Erst beim Auffliegen zeigen sich die leuchtend hellblauen Hinterflügel mit der schwarzen Binde.
Die Populationsgrößen vor den Windenergieanlagen reichen im Vogelsberg von wenigen Tieren bis zu über 30 Individuen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese auf der Roten Liste Hessen als gefährdet eingestufte Art verbreitet.
Fotos: Olaf Kühnapfel
Bei drei Projekten werden wir uns in den kommenden Jahren immer wieder einbringen. Hier könnt ihr mehr über die Projekte Vogelsbergteiche, Wiesenbrüter Crainfeld und das Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg erfahren.
Die Arbeitsgemeinschaften bestehen zur Zeit nur aus einzelnen Personen. Wir hoffen, dass wir diese in Zukunft auf eine breitere Grundlage stellen können. Näheres könnt ihr unter AG Avifauna, AG Fledermaus, AG Botanik, AG Biber und AG Boden, Naturkreislauf und Landnutzung erfahren.
Wir freuen uns über Menschen, die den bei und mit uns lebenden Tieren helfen, indem sie ihre Wohnstätten an und in ihren Häusern dulden. Da dies manchmal mit aus unseren Augen Verunreinigungen verbunden ist, wird das von vielen Einwohnern nicht mehr als selbstverständlich hingenommen. Wir bedanken uns bei diesen Einwohnern des Vogelsbergkreises, indem wir sie auszeichnen. Näheres könnt ihr hierzu auf unseren Seiten Schwalbenfreundliches Haus, Fledermausfreundliches Haus und Aktion Lebensraum Kirchturm erfahren.
Bis zu 20 Weißstörche, nutzen zwischen Juli und August 2022 die Wiesen und Weiden zwischen Stockhausen und Freienseen.
Eine Analyse der Speiballen (unverdaute Nahrungsreste) zeigte, wie groß die Bedeutung von Insekten – insbesondere Heuschrecken und Käfern- für die Ernährung der Störche in Dürrezeiten ist. Es wurde aber auch deutlich, dass ohne Zugriff auf Mäuse, Regenwürmer, Amphibien oder Fische, eine Aufzucht von Jungvögeln unmöglich erscheint.
Insektenteile in 16g Speiballen: v.l.n.r.: Flügeldecken und andere Käferteile, Mandibeln von Heuschrecken, Heuschreckeneier, darunter Teile von Beinen, Heuschrecken Köpfe und Thoraxe; o.r. Haarbüschel von Kleinsäugern.
Aufgrund der anhaltenden Dürre trinken Bläulinge in den weitgehend ausgetrockneten Bachbetten.
Hier sind es Hauhechel Bläuling (Polyommatus icarus) und Rotklee-Bläuling (Cyaniris semiargus) (unten links) im ausgetrockneten Streitbach in Groß-Eichen, 19.07.2022. Foto: Olaf Kühnapfel
Trockenheit im Vogelsberg - Foto Erwin Mengel, Niddaflussbett 2020 - Foto Alex Fröhlich
Beim Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) sind die Köpfchen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) der Mittelpunkt seines Sommers. Hier saugt er Nektar, hier wird geschlafen, hier wird gebalzt, hier paaren sich die Falter und in die kleinen Blüten legen die Weibchen ihre Eier.
Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling, Ober-Ohmen Juli 2022. Foto: Olaf Kühnapfel
Der Große Wiesenknopf wächst auf offenen Mähwiesen, in Feuchtwiesenkomplexen, ungemähten Grabenrändern und in Saumbiotopen von Straßen und Feldwegen. An Grabenrändern ist der Wiesenknopf häufig vergesellschaftet mit Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) und Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria), die weitere Insekten anziehen.
Sollte es mal nur wenig Großen-Wiesenknopf geben, wie 2022 im Feldatal, landet der Falter ausnahmsweise auch mal woanders. Dieses Weibchen hat sich dazu eine Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) ausgesucht.
Foto: Olaf Kühnapfel
Als Gefährdungsursache des Falters, dessen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb Europas insbesondere in Hessen liegt, gilt eine nicht angepasste Mahd. Bei einer zweimaligen Mahd muss die erste Mahd in der ersten Hälfte des Monats Juni erfolgen, so dass zur Flugzeit der Falter (im Juli/August) die Blüten des Wiesenknopfs aufragen und blühen. Die zweite Mahd, falls diese notwendig erscheint, darf nicht vor Mitte September erfolgen. Denn nach der Eiablage im Juli/August fressen die Raupen die Köpfchen der Pflanze und werden als halberwachsene Raupe von einer speziellen Wirtsameisenart, der Rotgelben Knotenameise (Myrmica rubra), adoptiert und in ihre Ameisennester geschleppt. Wird der Wiesenknopf zuvor gemäht oder durch Weidevieh verbissen, ist der Nachwuchs des Falters verloren. Wird durch Walzen der Boden verdichtet, gefährdet dies die Nester der Knotenameise, ebenso wie ein zu tiefer Grasschnitt.
Ungemähter Grabenrand in der Talaue von Sausel und Rauchel in Mücke, 05.08. 2019. Zahlreiche Blüten des Großen Wiesenknopfs markieren das Vorkommen des Ameisen-Bläulings. 2022 wurde dieser Streifen im Juli gemulcht. Foto: Olaf Kühnapfel
Über entsprechende Pflegekonzepte von Feldwegen und Wegrändern können die Gemeinden im Vogelsberg einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Ameisenbläulings leisten. Denn auch an den Wegrändern und den Saumbiotopen von Straßen können sich stabile Populationen entwickeln; so zum Beispiel in der Talaue von Sausel und Rauchel (siehe Foto). Voraussetzung ist eine angepasste Mahd. Auf gemeindeeigenen Flächen sind auch Absprachen der Gemeinden mit den Landwirten zu treffen, dass Saumbiotope mit dem Großen Wiesenknopf zwischen Mitte Juni und Mitte September nicht gemäht bzw. gemulcht werden dürfen.
Jedes Vorkommen des gefährdeten Falters ist zu schützen.
28.07.2022 Olaf Kühnapfel
Flügger Jungvogel kreist zwischen den WEA Ober-Ohmen, Foto: Olaf Kühnapfel
Das Vogelschutzgebiet (VSG) Vogelsberg ist mit über 60.000 ha das größte hessische Natura 2000 -Gebiet und weist zudem die höchste Dichte an Windenergieanlagen in Hessen auf. Ausgewiesen wurde das VSG vor allem wegen der starken Populationen von Rotmilan und Schwarzstorch. Die Rotmilane erreichen hier Dichten von über 12 Paaren pro 100 qkm und damit eine der höchsten Dichten in ganz Deutschland. Windkraftsensible Arten sollen in diesem VSG in ihrem Bestand explizit erhalten werden bzw. anwachsen, um Populationen außerhalb des VSG zu stützen.
Das Umfeld der Windkraftanlagen (WKA) bietet Saumbiotope an den Zufahrtswegen, kurzrasige Flächen um den Turmfuß und häufig noch Mähwiesen in der Nachbarschaft, so dass von diesen Flächen eine attraktive Wirkung für den Milan ausgeht. Bei der Nahrungssuche nutzen die Vögel auch die Thermik und kommen so immer wieder in die Nähe der drehenden Rotoren und dabei auch zu Tode. Im Raum Ulrichstein konnten so bisher 23 Rotmilane bei zufälligen Begehungen tot gefunden werden (Dürr, T. 2020 schriftlich). Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Die Rotorspitzen erreichen auch bei recht leichtem Wind schon Geschwindigkeiten von weit über 100 Km/h, denen die Vögel dann nicht mehr ausweichen können.
2015 wurde das „integrative Gesamtkonzept“ zur weiteren Entwicklung der Windkraft unter Berücksichtigung der Schutzziele für das Vogelschutzgebiet erstellt. Beteiligt waren das RP Gießen, Umwelt – und Wirtschaftsministerium, Windkraftbetreiber, Kommunen, Planungsbüros und Naturschutzverbände – auch der NABU. Darin wurden auch die noch möglichen WKA-Standorte im Vogelschutzgebiet festgelegt.
Neben naturschutzfachlichen Gründen spielten vor allem auch die Windhöffigkeit und Wünsche von Kommunen und Betreibern eine entscheidende Rolle. So wurden letztlich Gebiete in die Planung aufgenommen, die aus Gesichtspunkten des Naturschutzes eigentlich nicht zu rechtfertigen waren. So z.B. die Alte Höhe bei Feldkrücken, der Eckmannshain, die Thorkuppe bei Allmenrod. Zugesichert wurde aber eine Einzelfallbetrachtung und keine Inanspruchnahme von Brutstandorten. Gegen eben diese Prämisse verstößt nach Ansicht des NABU VB die Genehmigung der Anlagen Eckmannshain. Nachweislich und gutachterlich belegt befinden sich drei Anlagen näher als 1000 m an einem Horststandort des Rotmilans und näher als 1500 m an einem weiteren Rotmilanhorst. Die Anlagen erhöhen damit das Tötungsrisiko signifikant, was auch von der Oberen Naturschutzbehörde im Sinne von § 44 BNatSchG bestätigt wird. Die Anlagen wurden dennoch genehmigt. Als Ausnahmegründe für den Verstoß gegen das Tötungsverbot wurden entsprechend § 45 BNatSchG das „Interesse der öffentlichen Sicherheit“, „maßgebliche günstige Auswirkungen für die Umwelt“ und „andere zwingende Gründe des öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ angeführt.
Um das Tötungsrisiko zu begrenzen ist vorgesehen, die Anlagen tagsüber vom 01.03. bis 31.08. bei Windgeschwindigkeiten von </= 4,8m/sec abzuschalten. Diese artenschutzrechtlichen Maßnahmen, die in abgewandelter Form auch für Fledermäuse geplant sind, begrüßt der NABU. Das verbleibende erhöhte Tötungsrisiko durch einen weiteren Zubau von WKA im VSG, einem nachgewiesenen Populations-hotspot des Rotmilans, dessen Risiko von WKA zu Tode zu kommen als sehr hoch eingestuft wird, begrüßt der NABU nicht.
Der NABU Vogelsberg bekennt sich ausdrücklich zum naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und auch zur Nutzung der Windenergie, um das 1,5 Grad Ziel erreichen zu können. Dies kann aber nicht bedeuten, dass selbst in einem Vogelschutzgebiet der Artenschutz hintenangestellt wird. Aus diesem Grund beteiligt sich der NABU VB an der Klage gegen die WKA Eckmannshain.
07.02.2022
Es gibt sie noch nicht lange, aber sie hatte gleich viel zu tun: Die Arbeitsgemeinschaft "Biber" beim NABU Kreisverband Vogelsbergkreis, zu der aktuell Martin Krauß (Lauterbach), Edgar
Schramm (Grebenhain) und Thomas Steinke (Schwalmtal) gehören. Diese Arbeitsgemeinschaft, die sich privat und in Fortbildungen der Naturschutzakademie Hessen auf ihre Aufgaben vorbereitet hat,
möchte dazu beitragen, mehr über den Biber und seine Ausbreitung im Vogelsberg zu erfahren und zu vermitteln.
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Einen Raum für Flattersport und Fledermauskultur plant die Lauterbacher Musikschule in ihrem geräumigen Dachgeschoss. Zum Ausbau des Raumes fehlen noch 3000 Euro
Spendenkonto: NABU KV Vogelsbergkreis, IBAN: DE41513900000096234201, Verwendungszweck: "Flugraum"
Infos zur AG Fledermaus und zu dieser Aktion finden sie hier
Wie bei allen Vereinen, so hatte auch für den Kreisverband des NABU Vogelsberg „Corona“ eine fristgerechte Jahreshauptversammlung für 2019 verhindert. Diese wurde jetzt am Sonntag, 19.09.2021 im Landgasthaus „Groh“ in Ulrichstein nachgeholt, zusammen mit der Jahreshauptversammlung für 2020. Neben den üblichen Vereinsformalitäten wurde eine neue Satzung verabschiedet und ein neuer Vorstand gewählt.
Mehr zur JHV 2021 erfahren sie hier.